WBG-Pooling GmbH & Co. KG
(„WBG Pooling“)
Stand: 01. September 2025
A. ALLGEMEINES
I. Anwendungsbereich
- Leistungen und Lieferungen durch WBG Pooling an Kunden von WBG Pooling (Besteller) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn, es bestehen gesonderte vertragliche Vereinbarungen in Text- oder Schriftform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Bestellers gelten nur, soweit diese ausdrücklich – z.B. schriftlich oder in Textform – durch WBG Pooling anerkannt wurden.
- Sofern ständige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien bestehen und dem Besteller bei einem früheren von WBG Pooling bestätigten Auftrag die AGB bereits zugegangen sind, gelten sie auch ohne direkte Bezugnahme für künftige Geschäfte.
- Sämtliche Aufträge werden erst durch die Mitteilung der Avisierung seitens WBG Pooling verbindlich. Die Avisierung erfolgt per E-Mail und über das Portal „myWBG Pooling“. Der Inhalt dieser Avisierung ist auch maßgeblich für die von den Vertragsparteien geschuldeten Leistungen.
- Angebote durch WBG Pooling sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Mündliche Erklärungen der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter, die ohne Vertretungsmacht abgegeben worden sind, werden erst bei schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.
- Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten möglichst nahekommt.
- Zur Vereinheitlichung der Terminologie wird der Begriff „Reusable Transport Packaging (RTP)” in diesen AGB einheitlich für RTP verwendet. Beide Bezeichnungen gelten im Sinne dieser Bedingungen als gleichbedeutend.
II. Preise
- Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Lieferung.
- Eine erhebliche Veränderung maßgebender Kostenfaktoren im Laufe von vier Wochen nach dem Datum der Auftragsbestätigung in Höhe von mindestens 5 % bei Pooling-Verträgen bzw. in Höhe von mindestens 3 % bei Kaufverträgen berechtigen WBG Pooling zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Preises. Für diesen Fall steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist in diesem Fall binnen einer Woche nach Mitteilung der Preisanpassung schriftlich oder in Textform gegenüber WBG Pooling zu erklären.
- Preisvereinbarungen gelten nur für die jeweils vereinbarte Lieferung oder Leistung und entfalten keine Bindungswirkung für spätere Aufträge.
III. Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
- Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; dadurch entstehende Lasten und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Geltendmachung von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller ist ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Bestellers beziehen. Im Falle des unbestrittenen Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern der Einbehalt in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mangelbeseitigung) steht.
- Sofern und soweit der in Rechnung gestellte Betrag bei Fälligkeit (s.o. zu III. 1.) nicht bezahlt ist, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, es sei denn, WBG Pooling weist einen höheren Zinsschaden nach. Außerdem bleibt dem Besteller der Nachweis eines geringeren Zinsschadens unbenommen.
- Werden Zahlungsbedingungen nachhaltig missachtet, nicht eingehalten oder werden Tatsachen bekannt, welche ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so führt dies zur sofortigen Fälligkeit der Forderungen. Darüber hinaus ist WBG Pooling berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen von der Leistung von Vorauszahlungen oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Außerdem ist WBG Pooling in diesem Fall berechtigt, nach Ablauf einer von WBG Pooling gesetzten angemessen Frist zur Zahlung fälliger Rechnungsbeträge vom Vertrag zurückzutreten. Sofern sich dann noch RTP im Besitz des Bestellers befinden sollten, die dieser von WBG Pooling zur entgeltlichen Nutzung erhalten hatte, ist der Besteller zur unverzüglichen Herausgabe dieser RTP entsprechend Ziffer VI.2 (offene RTP) bzw. VII. 2 (geschlossene RTP) verpflichtet.
- Jede Kundenbeziehung wird durch WBG Pooling kreditversichert. Sofern und soweit das Kreditlimit eines Bestellers bei der Kreditversicherung überschritten wird, wird WBG Pooling den Besteller über die entsprechende Mitteilung des Kreditversicherers unverzüglich informieren. WBG Pooling ist in diesem Fall berechtigt, von dem Besteller als Sicherheit die Beibringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe des nicht gedeckten Teilbetrages zu verlangen. Sofern eine solche Bankbürgschaft sodann nicht binnen weiterer 5 Bankarbeitstage WBG Pooling zugegangen ist, ist WBG Pooling zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung binnen weiterer zwei Wochen berechtigt.
IV. Bestellvorgang
- Bestellungen sind ausschließlich über das Online-Portal „myWBG Pooling“ aufzugeben. Die Bestellung muss mindestens fünf (5) Werktage vor dem gewünschten Liefertermin erfolgen.
- Bestellungen, die innerhalb eines kürzeren Zeitraums aufgegeben werden, können von WBG Pooling nur nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt werden. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz, sofern die Lieferung nicht oder nur verspätet erfolgen kann.
- Der Besteller trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Bestellprozess übermittelten Angaben. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder in Textform übermittelten Zustimmung von WBG Pooling.
- WBG Pooling behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen aufgrund der kurzfristigen Bestellung nicht gewährleistet werden kann.
V. Lieferzeit
- Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen durch WBG Pooling setzt voraus, dass alle für die Auftragsausführung relevanten kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind, insbesondere der Besteller alle ihm obliegenden Mitwirkungsverpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher behördlicher Bescheide und Genehmigungen, rechtzeitige Mitteilung und verkehrsmäßige Erreichbarkeit des Liefer- bzw. Abholortes, Bereitstellung von Material, Personal oder sonstiger Hilfsmittel, oder Leistung einer Anzahlung, rechtzeitig erbracht hat. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Verladung und Entladung sicherzustellen, muss die Anwesenheit des Fahrers gewährleistet sein. Ist dies nicht gewährleistet, behält sich WBG Pooling das Recht vor, bei der Klärung von Differenzen oder Abweichungen einzuschreiten. Sollten nach der Entladung Differenzen in den Mengenangaben im Vergleich zur Beladung auftreten und der Kunde keine Klärung oder Zusammenarbeit anbieten, behält sich WBG Pooling das Recht vor, die eigenen ermittelten Werte und Zahlen als maßgeblich zu betrachten. Alle daraus resultierenden Kosten und Verzögerungen, die durch die Nichtmitwirkung des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde anerkennt, dass im Falle von Differenzen diese Zahlen als verbindlich gelten, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. WBG Pooling ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern WBG Pooling trotz des vorherigen Anschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages (Deckungsgeschäft) seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von WBG Pooling für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe Ziff. IV 4 dieser Bedingungen unberührt. WBG Pooling wird den Besteller in diesem Fall unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren. Sofern der Besteller in diesem Fall zurücktreten will, hat er das Rücktrittsrecht unverzüglich – spätestens binnen einer Woche nach Mitteilung der nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit durch WBG Pooling – schriftlich oder in Textform auszuüben. WBG Pooling wird dem Besteller im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
- Sollte es nach Versand der ursprünglichen Avisierung/Auftragsbestätigung zu Änderungen kommen, gilt ausschließlich der in der jeweils zuletzt ausgestellten Auftragsbestätigung genannte Liefer- bzw. Ausführungstermin.
- Bei Änderungen nach Versand der ursprünglichen Auftragsbestätigung gilt ausschließlich der in der jeweils zuletzt ausgestellten Auftragsbestätigung genannte Liefer- bzw. Ausführungstermin
- Mit Anzeige der Versandbereitschaft gilt eine Lieferfrist als eingehalten, sofern sich die Versendung ohne Verschulden von WBG Pooling verzögert oder als unmöglich erweist.
- Überschreiten die Wartezeiten bei Verladung oder Entladung die Dauer von zwei Stunden, ist WBG Pooling berechtigt, dem Besteller Standkosten in Rechnung zu stellen. Zwei Stunden, einschließlich der Be- und Entladung, sind kostenfrei. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 60,00 € berechnet. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
- Sämtliche Produktionsausfälle sowie Schäden sind zur Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Schadensminderung unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu melden. Eine Haftung für Produktionsausfälle ist bei Bestellungen, die außerhalb der regulären Bestellzeiten nach Ziff. IV 1-4 erfolgen, ausgeschlossen. Sämtliche Meldungen haben ausschließlich schriftlich über die zentrale Kontaktstelle: service@wbg-pooling.eu zu erfolgen.
- Wird eine vereinbarte Lieferfrist von WBG Pooling schuldhaft, jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, überschritten und entsteht dem Besteller hierdurch ein Schaden, so ist dieser nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt pro Woche 0,5 % des Nettowertes desjenigen Teils der Lieferung, der aufgrund der Verzögerung nicht rechtzeitig bzw. vertragsgemäß genutzt werden kann, höchstens jedoch insgesamt 1 % des Jahresumsatzes des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wobei der Jahresumsatz die Summe des für die betreffende Periode geschuldeten Nutzungsentgeltes. Als Jahresumsatz gilt beim Verkauf der Kaufpreis der verkauften RTP innerhalb eines Jahres und bei der Nutzungsüberlassung das für die geschuldete Art und Anzahl von RTP innerhalb eines Jahres zu zahlende Nutzungsentgelt.
- Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn WBG Pooling die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Besteller hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von WBG Pooling zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt. Ein Rücktritt des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern sich dieser selbst im Annahmeverzug befindet.
- Ist die Nichteinhaltung von Fristen und Lieferzeiten auf höhere Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Anordnungen, Streik oder ähnliche unvorhersehbare und nicht von WBG Pooling zu vertretende Ereignisse) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern. Unabhängig davon ist WBG Pooling in diesem Fall hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteiles ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt, auch wenn die vorgenannten Umstände während des Verzuges oder bei einem Unterlieferanten bzw. Erfüllungsgehilfen auftreten. WBG Pooling haftet bei Verzögerung der Lieferung in Fällen des eigenen Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung von WBG Pooling für den Schadensersatz neben der geschuldeten Leistung auf insgesamt 0,5 % des Nettowertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der aufgrund der Verzögerungen nicht rechtzeitig bzw. vertragsgemäß genutzt werden kann pro Woche, im Ganzen aber auf h. Für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) ist der Schadensersatz auf insgesamt 2 % des Nettowertes der Lieferung i.S.v. Abs. 4, letzter Satz begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind auch nach Ablauf einer WBG Pooling gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. IV 1 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorhergehenden Regelungen nicht verbunden.
- Kann WBG Pooling eine Lieferung aus Gründen, die im Einflussbereich von WBG Pooling liegen, nicht durchführen, wird der Besteller unverzüglich hierüber informiert. WBG Pooling haftet für den hierdurch entstehenden Schaden gemäß den Regelungen in Ziffer 6 und Ziffer 8. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sofern WBG Pooling auch innerhalb dieser Nachfrist nicht liefert. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere über die in diesen Bedingungen genannten Höchstgrenzen hinaus, sind ausgeschlossen, es sei denn, WBG Pooling handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
- Im Falle von Produktionsausfällen, die durch eigenes Verschulden von WBG Pooling verursacht wurden, und deren Rechnungen zur Prüfung der möglichen Kostenübernahme weitergeleitet werden, müssen die Rechnungen folgende Anforderungen erfüllen:
- Detaillierte Beschreibung der Ursache des Produktionsausfalls – Eine klare Erläuterung des Vorfalls oder der Situation, die zum Produktionsausfall geführt hat.
- Zeitraum des Ausfalls – Klar dokumentierter Zeitraum, in dem der Ausfall stattfand.
- Angabe der betroffenen Produktionsprozesse – Auflistung der spezifischen Produktionsprozesse, die durch den Ausfall betroffen waren.
- Angabe der betroffenen Maschinen – Identifikation der Maschinen, die durch den Ausfall beeinträchtigt wurden.
- Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit – Detaillierte Dokumentation, wie der Ausfall die Lieferfähigkeit beeinflusste.
- Mengenaufstellung – Aufstellung der betroffenen Mengen, die durch den Produktionsausfall beeinflusst wurden.
- Kostenaufstellung – Eine detaillierte Darstellung der durch den Ausfall verursachten Kosten.
- Nachweise oder Dokumentationen – Produktionsprotokolle, Gutachten oder interne Berichte, die den Ausfall belegen
- Diese Angaben sind erforderlich, um eine Prüfung der Kostenübernahme zu ermöglichen. Sollte eine der genannten Informationen fehlen oder unvollständig sein, behält sich WBG Pooling vor, die Übernahme der Kosten abzulehnen.Im Falle von Ausfällen, die außerhalb des Einflussbereichs von WBG Pooling liegen (z. B. bei höherer Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, unvorhergesehenen Produktionsausfällen oder Unterbrechungen der Lieferkette), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. WBG Pooling wird den Besteller in einem solchen Fall unverzüglich informieren. Der Besteller hat in diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht erfolgt. WBG Pooling haftet für hierdurch entstehende Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VI. Regelungen für den Einsatz eigens organisierter Spediteure
- Organisiert der Besteller den Transport eigenständig, sei es durch Selbstabholung oder per Transportauftrag, hat er WBG Pooling rechtzeitig schriftlich zu informieren. WBG Pooling behält sich das Recht vor, Logistikkosten für den Fall zu berechnen, dass die Abholung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgt oder zusätzliche Aufwendungen entstehen.
- Wird die Ware per Selbstabholung durch den Besteller oder dessen beauftragte Spedition transportiert, hat der Besteller sicherzustellen, dass der Abholtermin mit WBG Pooling abgestimmt ist. Die Selbstabholung muss innerhalb der von WBG Pooling festgelegten Abholzeiten erfolgen. Verzögerungen, die durch nicht eingehaltene Abholtermine entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für den Transport erforderlichen Unterlagen, wie Lieferscheine oder Frachtbriefe, innerhalb von 7 Tagen bereitgestellt werden. Die Kommunikation und Bereitstellung dieser Unterlagen erfolgt vorzugsweise über das Kundenportal „myWBG Pooling“. WBG Pooling übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die durch die vom Besteller organisierte Spedition verursacht werden.
- Mit der Übergabe der Ware an die vom Besteller beauftragte Spedition oder mit Abholung durch den Besteller geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware auf den Besteller über. WBG Pooling haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis zur Übergabe der Ware.
VII. Nutzung des Kundenportals „myWBG Pooling“
- WBG Pooling stellt dem Besteller zur Erleichterung der Zusammenarbeit und Kommunikation das Kundenportal „myWBG Pooling“ zur Verfügung. Über das Portal erfolgen unter anderem die Bereitstellung von RTP-Kontoauszügen Saldenbestätigungen, Dokumentenaustausch, Rückgabemeldungen sowie sonstige relevante Informationen im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von RTP und Leergut.
- Der Besteller verpflichtet sich, sämtliche relevanten Bestandskontoinformationen, Abrechnungen, RTP-Kontoauszüge, Beanstandungen und sonstige Kommunikation ausschließlich über das Kundenportal abzuwickeln. Die Nutzung des Kundenportals dient der transparenten, effizienten und nachprüfbaren Dokumentation aller Geschäftsvorgänge und stellt den maßgeblichen Kommunikationsweg zwischen den Parteien dar.
- Die Pflichten des Bestellers zur Prüfung, Bestätigung und ggf. Beanstandung von Kontoauszügen, Salden oder sonstigen Abrechnungsunterlagen, insbesondere gemäß Ziffer VII dieser AGB, sind ausschließlich über das Kundenportal oder in Ausnahmefällen schriftlich (E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) zu erfüllen.
- Mit Bereitstellung im Kundenportal gelten dort eingestellte Mitteilungen und Dokumente – vorbehaltlich eines Gegenbeweises – als dem Besteller zugegangen.
- Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Portal eingerichtet ist, regelmäßig genutzt wird und erhält mit Vertragsschluss die erforderlichen Zugangsdaten. Er verpflichtet sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Sollte der Besteller keinen Zugang zum Kundenportal haben, die Nutzung verweigern oder aus technischen oder betrieblichen Gründen vorübergehend nicht nutzen können, ist er verpflichtet, WBG Pooling unverzüglich darüber zu informieren. In solchen Ausnahmefällen kann im Einzelfall eine alternative Übermittlung vereinbart werden.
- WBG Pooling ist berechtigt, den Besteller zur Nutzung des Kundenportals aufzufordern. Bei fortgesetzter Weigerung kann WBG Pooling die Vertragserfüllung bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung aussetzen oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
- WBG Pooling behält sich das Recht vor, das Kundenportal im Rahmen des technischen Fortschritts sowie zur Verbesserung von Funktionalität und Sicherheit weiterzuentwickeln, sofern dadurch keine unzumutbare Einschränkung der Nutzung für den Besteller eintritt.
VII. Nutzung des Kundenportals „myWBG Pooling“
- Der Besteller erhält von WBG Pooling monatlich Auszüge über die bei WBG Pooling geführten Leergut-, Pooling- oder sonstigen relevanten Konten („Kontoauszüge“). Diese Kontoauszüge sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
- Die Prüfung der Kontoauszüge umfasst insbesondere die Überprüfung der ausgewiesenen Salden, Bewegungen und sonstigen Angaben.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Richtigkeit der Kontoauszüge innerhalb der vorgenannten Frist aktiv zu bestätigen. Die Bestätigung ist zwingend erforderlich, um eine ordnungsgemäße Kontenführung und Abstimmung sicherzustellen. Sie hat entweder schriftlich (z. B. unterschriebener Ausdruck, E-Mail) oder digital über das Kundenportal „myWBG Pooling“ zu erfolgen. Eine Bestätigung gilt nur dann als wirksam, wenn sie ausdrücklich erfolgt. Ein Schweigen oder Unterlassen der Bestätigung gilt nicht als Anerkennung der Kontoauszüge.
- Sollte der Besteller innerhalb der Frist keine Bestätigung abgeben, behält sich WBG Pooling vor, den Besteller schriftlich nochmals zur Prüfung und Bestätigung aufzufordern. Erfolgt auch nach dieser Aufforderung keine Rückmeldung, bleiben etwaige Einwendungen des Bestellers gegen die ausgewiesenen Salden unberührt und sind gesondert nachzuweisen.
- Erhebt der Besteller Einwendungen gegen die Kontoauszüge, sind diese so detailliert wie möglich schriftlich oder digital anzuzeigen, idealerweise mit entsprechender Dokumentation (z. B. Belege, Fotos).
- WBG Pooling verpflichtet sich, etwaige Einwendungen zeitnah zu prüfen und dem Besteller das Ergebnis schriftlich mitzuteilen. Soweit sich Einwendungen als unbegründet erweisen, bleibt der ursprünglich ausgewiesene Saldo bestehen.
- Sofern keine Bestätigung erfolgt und keine Einwendungen geltend gemacht werden, gilt die Richtigkeit der Kontoauszüge als unbestritten, ohne dass hieraus ein automatisches Anerkenntnisrecht des Bestellers begründet wird. Die Verpflichtung zur Bestätigung bleibt hiervon unberührt.
- Die Parteien verpflichten sich, auftretende Unstimmigkeiten im Rahmen der gegenseitigen Kooperation und nach Treu und Glauben zu klären.
- Änderungen oder Ergänzungen zu den Kontoauszügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
Die Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Kontoauszüge besteht auch bei digitalen Kontoauszügen und Dokumenten, die über das Kundenportal „myWBG Pooling“ bereitgestellt werden.
B. NUTZUNGSÜBERLASSUNG VON RTP (POOLING)
IX. Gemeinsame Bestimmungen
- Angaben über Eigenschaften von RTP sowie Hinweise auf technische Normen in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten dienen lediglich der Beschreibung und begründen ohne eine ausdrückliche Bezugnahme in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag weder eine Zusicherung noch eine Beschaffenheitsgarantie. Farbtonabweichungen stellen in keinem Fall einen Mangel dar. Eine Gewährleistung für die hygienische Unbedenklichkeit und Mängelfreiheit der Produkte kann nicht übernommen werden.
- WBG Pooling schuldet aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller keine Beratung darüber, ob die vom Besteller gekauften bzw. ihm zur Nutzung überlassenen RTP zu dem vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck geeignet oder zweckmäßig sind, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Maßgeblich hierfür ist im Zweifel die dem Besteller zugesandte Auftragsbestätigung, A.I.3 Satz 2.
- Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der ihm überlassenen RTP unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, nach Erhalt der RTP WBG Pooling schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Besteller möglich zu beschreiben und möglichst Fotos der Mängel beizufügen. Bei versteckten Mängeln, deren Entdeckung auch bei pflichtgemäßer Ausübung der Pflichten des Bestellers bei Übergabe nicht möglich war, ist die Rüge unverzüglich, spätestens 24 Stunden, nach Feststellung zu erheben.
- Die RTP werden dem Besteller nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Der Besteller erwirbt kein Eigentum an dem ihm durch WBG Pooling zur Verfügung gestellten RTP.
- Offene RTP im Sinne dieser AGB sind solche RTP, an denen der Besteller auch Eigentum erwerben kann. Der Eigentumserwerb kann durch Kauf bereits überlassener RTP erfolgen (Kauf aus dem Bestand) oder durch Kauf, ohne dass die gekaufte RTP bereits zur Nutzung durch WBG Pooling dem Besteller überlassen war (Handelsware).
- Geschlossene RTP im Sinne dieser AGB sind solche RTP, an denen ein Eigentumserwerb durch den Besteller ausgeschlossen ist. Solche RTP sind durch Codierungen oder Beschriftungen (z.B. „Property of…“) als unveräußerliches Eigentum von WBG Pooling gekennzeichnet.
X. Überlassung von offenen RTP
- Im Falle des Verkaufs der zuvor zur Nutzung überlassenen RTP ist – entsprechend Ziffer V. Absatz 1 – WBG Pooling berechtigt, bis zum Eigentumserwerb der RTP auch nach Beendigung der Überlassungszeit das vereinbarte Nutzungsentgelt als Nutzungsentschädigung zu berechnen.
- Der Besteller ist verpflichtet, bei Beendigung der Nutzungsüberlassung WBG Pooling für jede von RTP erhaltene Lieferung dieselbe Anzahl an entsprechenden RTP in einwandfreiem Zustand und gleicher Qualität zurückzugeben oder frachtfrei zurückzusenden. Bei Beendigung der Nutzungsüberlassung hat der Besteller die ihm überlassenen RTP oder entsprechende RTP mindestens mittlerer Art und Güte an WBG Pooling zurückzugeben.
- Bei Verletzung der Pflichten aus Abs. 2 durch den Besteller hat dieser pauschal nach vorheriger Fristsetzung zur Herausgabe Schadensersatz zu leisten wie folgt:
1. E1-Crate (red) | 3,90 € |
2. E2-Crate (red) | 4,30 € |
3. E3-Crate (red) | 9,30 € |
4. E1-Performance-Crate | 4,80 € |
5. E2-Performance-Crate | 5,70 € |
6. E3-Performance-Crate | 13,25 € |
7. BigBox 1000 3 runners grey | 145,00 € |
8. BigBox 1000 4 feet grey | 145,00 € |
9. Euro-H1-Hygienic-Pallet light grey | 46,50 € |
10. Euro-H1-Hygienic-Pallet light grey without central locking | 46,50 € |
11. Euro-H3-Hygienic-Pallet light grey | 79,00 € |
l. Eurohook steel | 6,90 € |
- Mit Geltendmachung des Schadensersatzes erlischt das Recht des Bestellers, die ihm überlassenen RTP an WBG Pooling zurückzugeben.
- Den Parteien bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder höherer als der unter Ziff. 3 pauschal aufgeführte Schaden entstanden ist.
- Soweit dies nicht zu den Regelungen in diesen AGB oder den mit dem Besteller im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen im Widerspruch steht, finden auf die Nutzungsüberlassung von offenen RTP die Bestimmungen des §§ 607 bis 609 BGB Anwendung.
XI. Überlassung von geschlossenen MTV
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich das für die Überlassung von geschlossenen RTP vereinbarte Entgelt auf die Nutzungsüberlassung und Logistikleistungen von WBG Pooling für eine Dauer von 30 ab Übergabe der RTP an den Besteller. Sofern der Zeitraum überschritten wird, schuldet der Besteller eine Vergütung für die Nutzungsüberlassung nach Maßgabe der dann gültigen Konditionen von WBG Pooling.
- Der Besteller ist verpflichtet, WBG Pooling bei Ende der Nutzungsdauer die ihm überlassenen RTP in einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder frachtfrei zurückzusenden.
- Bei Verletzung der Pflichten aus Ziff. 2 durch den Besteller hat dieser pauschal nach vorheriger Fristsetzung zur Herausgabe Schadensersatz zu leisten wie folgt:
1. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6412 light blue | 5,00 € |
2. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6418 light blue | 5,60 € |
3. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6423 light blue | 7,80 € |
4. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6422 black | 7,70 € |
5. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6418 black | 7,25 € |
6. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6415 black | 6,65 € |
7. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6411 black | 6,25 € |
8. WBG-Pooling-Foldable-Crate 4315 black | 4,50 € |
9. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6418 yellow | 7,60 € |
10. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6418 violett | 7,50 € |
11. WBG-Pooling-Foldable-Crate 6422 blue | 8,20 € |
12. WBG-Pooling-BigBox 1000 red | 170,00 € |
13. WBG-Pooling-BigBox 1000 grey | 170,00 € |
14. WBG-Pooling-BigBox 1000 green | 170,00 € |
15. WBG-Pooling-BigBox 1000 perforated green | 170,00 € |
16. WBG-Pooling-BigBox 1000 light blue | 170,00 € |
17. WBG-Pooling-BigBox 1000 drain 605L light blue | 175,00 € |
18. WBG-Pooling-BigBox 1000 foldable grey-white | 205,00 € |
19. WBG-Pooling-BigBox 1000 foldable blue | 205,00 € |
20. WBG-Pooling-BigBox 1120 blue | 296,00 € |
21. WBG-Pooling-BigBox 800 light blue | 195,00 € |
22. WBG-Pooling-BigBox 800 blue DM | 190,00 € |
23. WBG-Pooling-Combo-BigBox 1155 grey | 540,00 € |
24. WBG-Pooling-Liquid-BigBox 1000 grey | 468,50 € |
25. WBG-Pooling-H1-Hygienic Pallet light blue | 47,50 € |
26. WBG-Pooling-L1-Logistic Pallet light blue | 90,00 € |
27. WBG-Pooling-L3-Logistic Pallet light blue | 100,00 € |
28. WBG-Pooling-BigBox Deckel rot | 35,00 € |
Für die WBG-Pooling-Liquid-BigBox 1000 grey gilt zusätzlich:
Im Falle von Beschädigungen, Verlusten oder irreparablen Funktionsbeeinträchtigungen einzelner Komponenten der WBG-Pooling-Liquid-BigBox 1000 grey ist der Besteller verpflichtet, Ersatz in Form eines pauschalen Schadensersatzes zu leisten. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen beschädigten, verlorenen oder nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbaren Einzelteil. Die Höhe der Ersatzbeträge ergibt sich wie folgt:
- Seitenwand: 70,00 €
- Rückwand: 70,00 €
- Vorderwand: 80,00 €
- Klappe der Vorderwand: 50,00 €
- Deckel: 45,00 €
Der Besteller ist verpflichtet, die BigBox auch bei teilweiser Beschädigung mit den entsprechenden beschädigten oder defekten Teilen fristgerecht zurückzugeben. Die Ersatzforderung für die beschädigten Teile wird zusammen mit der Rückgabe der BigBox gegenüber dem Besteller geltend gemacht.
Die Verpflichtung zur Rückgabe der BigBox bleibt hiervon unberührt und besteht unabhängig von der Geltendmachung des Schadensersatzes für Einzelteile.
Mit Geltendmachung des Schadensersatzes erlischt das Recht des Bestellers, die ihm überlassenen RTP an WBG Pooling zurückzugeben.
Den Parteien bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder höherer als der unter Abs. 2 pauschal aufgeführte Schaden entstanden ist.
Soweit dies nicht zu den Regelungen in diesen AGB oder den mit dem Besteller im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen im Widerspruch steht, finden auf die Nutzungsüberlassung von geschlossenen RTP die Bestimmungen des §§ 535 ff. BGB Anwendung.
C. VERKAUF VON MTV
XII. Gefahrübergang
- Im Falle eines Verkaufs von RTP aus dem für den Käufer geführten Bestandskonto gemäß Ziffer V (2) gehen mit Eingang des vereinbarten Kaufpreises auf dem Konto von WBG Pooling alle Rechte an den gekauften RTP auf den Käufer über, sofern sich die gekauften RTP im Besitz des Käufers befinden. WBG Pooling schuldet hierfür RTP mittlerer Art und Güte.
- Bei dem Verkauf neuer RTP gehen sämtliche Rechte an den gekauften RTP mit Eingang des Kaufpreises und – sofern nicht schon erfolgt – Übergabe des Besitzes an den Besteller auf diesen über.
- Werden die verkauften RTP auf Verlangen des Bestellers versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Spediteur bzw. die zur Versendung bestimmte Person auf den Besteller über. Wird Ware zurückgeholt, geht die Gefahr erst mit Eintreffen der Ware am Bestimmungsort auf WBG Pooling über.
- Falls sich die Versendung von versandbereiten RTP aus von WBG Pooling nicht zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr mit der Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft in Textform oder als Telefax zum Besteller auf diesen über.
- Nimmt der Besteller die Lieferung nicht unverzüglich nach Versandanzeige ab oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers zurückgestellt, so ist WBG Pooling zur Einlagerung auf Kosten des Bestellers berechtigt.
- Bei Annahmeverzug des Bestellers behält sich WBG Pooling neben den Rechten aus § 326 BGB den, auch teilweisen, Rücktritt bzw. die Geltendmachung von Schadenersatz vor.
- Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die gekaufte Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
XIII. Eigentumsvorbehalt
- Werden RTP oder andere durch WBG Pooling angebotene Waren an den Besteller verkauft, bleiben die veräußerten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegen den Besteller aus den Geschäftsbeziehungen bestehenden Ansprüche Eigentum von WBG Pooling. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen als Sicherung der Saldorechnung von WBG Pooling.
- Dem Besteller ist es nicht gestattet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstände zu verarbeiten oder umzubilden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei Zuwiderhandlung auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei WBG Pooling als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt WBG Pooling Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware befugt.
- Im Falle der verbotswidrigen Weiterveräußerung tritt der Besteller bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von WBG Pooling gegen ihn die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an WBG Pooling ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von WBG Pooling in Rechnung gestellten entspricht. Der WBG Pooling abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Der Besteller wird auf die abgetretene Forderung geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an WBG Pooling weiterleiten.
- Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller WBG Pooling die zur Geltendmachung der Rechte von WBG Pooling gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
- Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die WBG Pooling zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird WBG Pooling auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der WBG Pooling zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat WBG Pooling unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die WBG Pooling gehörenden Waren erfolgen. Die hieraus entstehenden Kosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist WBG Pooling berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; WBG Pooling ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, ist WBG Pooling zur Geltendmachung des Herausgabeanspruchs oder Erklärung des Rücktritts nach erfolgloser oder entbehrlicher Fristsetzung berechtigt.
- Falls WBG Pooling von seinem Eigentumsvorbehalt durch Rücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist WBG Pooling berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme erfolgt zum erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
- Sofern und soweit RTP an den Besteller verkauft werden, die in den bei WBG Pooling für ihn geführten Bestandskonten enthalten sind, ist jegliche Gewährleistung für die verkauften RTP ausgeschlossen. Sofern und insoweit nicht die Konkretisierung der verkauften RTP möglich ist, weil sich diese im Pooling-Umlauf befinden, schuldet WBG Pooling insoweit nicht die Übertragung des Eigentums an den betreffenden RTP sondern die Verschaffung sämtlicher mit den betreffenden RTP verbundenen Rechte. Geschuldet wird insoweit die Übertragung der Rechte an entsprechenden RTP mittlerer Art und Güte. Die Rechte werden aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch WBG Pooling an den Besteller abgetreten.
XIV. Haftung für Sachmängel beim Kauf
- Angaben über Eigenschaften von Waren sowie Hinweise auf technische Normen in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten dienen lediglich der Beschreibung und begründen ohne eine ausdrückliche Bezugnahme in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag weder eine Zusicherung noch eine Beschaffenheitsgarantie. Farbtonabweichungen stellen in keinem Fall einen Mangel dar. Eine Gewährleistung für die hygienische Unbedenklichkeit und Mängelfreiheit der Produkte kann nicht übernommen werden.
- WBG Pooling schuldet aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller keine Beratung darüber, ob die vom Besteller gekauften bzw. ihm zur Nutzung überlassenen RTP zu dem vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck geeignet oder zweckmäßig sind, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Maßgeblich hierfür ist im Zweifel die dem Besteller zugesandte Auftragsbestätigung, A.I.3 Satz 2.
- Bei Verkauf von RTP aus dem für den Besteller gemäß Ziffer V. Abs. 2 geführten Bestandskonto, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, da es sich um den Verkauf gebrauchter Gegenstände handelt.
- Beim Kauf neuer RTP (Handelsware) ist der Besteller verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, nach Erhalt der Ware WBG Pooling schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Besteller möglich zu beschreiben und möglichst Fotos der Mängel beizufügen. Bei versteckten Mängeln, deren Entdeckung auch bei pflichtgemäßer Ausübung der Pflichten des Bestellers nach § 377 HGB nicht möglich war, ist die Rüge unverzüglich, spätestens 24 Stunden, nach Feststellung zu erheben. Zeigt der Besteller einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung durch WBG Pooling nicht besteht, und hatte der Besteller bei Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit hierüber im Irrtum, so hat der Besteller WBG Pooling den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Besteller ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bedingungen ist WBG Pooling insbesondere berechtigt, die bei WBG Pooling entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Besteller verlangte Reparatur, vom Besteller erstattet zu verlangen
- Alle Mängelansprüche beim Kauf neuer RTP verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB keine längeren Fristen zwingend vorschreiben.
- Bei begründeten Mängelrügen ist der Besteller berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung besteht insoweit nicht, als diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel oder Mangelfolgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der Regelung zu Ziff. XI. Hinsichtlich herstellungsbedingter Mängel ist WBG Pooling berechtigt, den Kunden an den Lieferanten zu verweisen. Diesbezügliche Mängelgewährleistungsansprüche tritt WBG Pooling an den Kunden ab.
- Unsachgemäße Nachbesserungsversuche des Bestellers oder von ihm beauftragte Dritte sowie unsachgemäße Verwendung, Abnutzung oder ungeeignete Aufbewahrung führen zum Verlust der Mängelansprüche.
- Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur bei berechtigter Inanspruchnahme durch den Verbraucher, im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen im Hinblick auf Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
D. SCHLUSSSBESTIMMUNGEN UND HAFTUNG
XV. Haftung
WBG Pooling haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet WBG Pooling nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit WBG Pooling den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XVI. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung der Firmensitz von WBG Pooling in Damme.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist der Firmensitz von WBG Pooling in Damme.